Die Bundesnetzagentur hat ihren Entwurf zur pauschalierten Kapitalverzinsung für Gasverteilnetze in der Regulierungsperiode 2028 bis 2032 zur Konsultation gestellt. Für Stadtwerke und Netzbetreiber ist das keine abstrakte Regulierungsfrage: Der festgelegte WACC bestimmt direkt, wie viel Kapital für Netzinvestitionen zur Verfügung steht und zu welchen Konditionen. Die vorgeschlagenen Werte geben Anlass zu einer nüchternen Analyse.
Was die BNetzA mit dem WACC-Ansatz erreichen will
Mit der Umstellung auf einen WACC-basierten Ansatz verfolgt die Bundesnetzagentur zwei erklärte Ziele: eine angemessene Verzinsung sicherstellen, die Investitionen in Gasnetze finanzierbar und für Kapitalgeber attraktiv hält – und gleichzeitig Verbraucher vor überhöhten Netzentgelten schützen. Das formulierte BNetzA-Präsident Klaus Müller im Rahmen der Konsultation explizit.
Der WACC-Ansatz soll das bisherige System vereinfachen und transparenter machen. Gleichzeitig sieht die BNetzA in den Eckpunkten vor, einzelne Kostenbestandteile wie die Gewerbesteuer zu begrenzen – konkret auf den tatsächlich gezahlten Betrag. Aus Sicht der Behörde ein Schritt zur Vereinfachung, aus Sicht der Branche jedoch ein potenzieller Widerspruch: Mehr Prüfaufwand auf Einzelfallbasis steht dem Ziel eines schlanken Pauschalansatzes entgegen.
Die kritischen Zahlen: Fremdkapitalkosten unter Bundesanleihen-Niveau
Der BDEW hat in seiner Stellungnahme die vorgeschlagenen Kapitalkosten konkret beziffert und kritisch eingeordnet. Der vorgesehene Fremdkapitalzinssatz von 2,43 % für die Periode 2028 bis 2032 liegt nach Einschätzung des Verbands deutlich unter den tatsächlichen Refinanzierungskosten der Netzbetreiber. Noch deutlicher: Dieser Satz unterschreitet das Renditeniveau von Bundesanleihen unterschiedlicher Laufzeiten – also des risikolosesten Referenzpunkts am Kapitalmarkt.
Für den Eigenkapitalkostenansatz ergibt sich ein ähnliches Bild. Inklusive Körperschaftsteuer soll der Eigenkapitalzinssatz laut BDEW-Stellungnahme bei einem Niveau liegen, das unter 3,42 % bleibt. Für Netzbetreiber, die am Kapitalmarkt zu aktuellen Konditionen refinanzieren müssen, entstehen damit strukturelle Deckungslücken zwischen regulatorisch anerkannten und tatsächlich anfallenden Kapitalkosten.
Das ist keine theoretische Differenz: Wer Investitionen in die Netzinfrastruktur plant – sei es im Rahmen der Energiewende, der Netzmodernisierung oder der H2-Readiness –, kalkuliert auf Basis dieser regulatorischen Rahmenbedingungen. Liegt der WACC dauerhaft unter Marktniveau, verschlechtert sich die Investitionslogik spürbar.
Konsequenzen für Stadtwerke und Netzbetreiber
Stadtwerke und regionale Netzbetreiber stehen vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits müssen sie Gasverteilnetze in einer Transformationsphase weiter betreiben und instand halten. Andererseits sinkt mit einem zu niedrig angesetzten WACC die Rentabilität regulierter Netzinvestitionen – was die Finanzierung über Eigenkapital und Fremdkapital erschwert.
Hinzu kommt die Planungsunsicherheit. Die Periode 2028 bis 2032 fällt in eine Phase, in der viele Netzbetreiber strategische Entscheidungen über Netzgebiete, Wasserstoff-Readiness und mögliche Netzstilllegungen treffen müssen. Ein Regulierungsrahmen, der Kapitalkosten strukturell unter Marktniveau ansetzt, kann diese Entscheidungen verzerren.
Die laufende Konsultation ist die entscheidende Gelegenheit, auf diese Widersprüche hinzuweisen. Verbände wie der BDEW haben diese Chance bereits genutzt. Für einzelne Netzbetreiber lohnt es sich, die eigene Betroffenheit zu quantifizieren: Wie groß ist die Differenz zwischen regulatorisch anerkanntem WACC und den tatsächlichen gewichteten Kapitalkosten im eigenen Unternehmen? Diese Zahl ist die Grundlage für jede fundierte Bewertung des Entwurfs.
Fazit
Der BNetzA-Entwurf zum WACC für Gasverteilnetze 2028–2032 setzt Kapitalkosten an, die nach aktueller Einschätzung des BDEW unter dem Marktniveau und sogar unter Bundesanleihen-Renditen liegen. Für Netzbetreiber entsteht damit ein strukturelles Problem: Regulatorisch anerkannte Kapitalverzinsung und reale Finanzierungskosten driften auseinander. Wie groß diese Lücke im Einzelfall ist – und welche Investitionsentscheidungen sie beeinflusst –, bleibt eine der zentralen Fragen für die kommende Regulierungsperiode.